Datenschutzkoordinator
Die vertiefte Online-Qualifikation für Fachbereiche, Projekte und Organisationseinheiten, die Datenschutz operativ verankern müssen – mit 8 Modulen, Wissenschecks, Abschlussprüfung und optionalem Leistungszertifikat.
Von Rollenlogik und Rechtsgrundlagen bis zu TOMs, DSFA, Vorfällen und Spezialthemen.
Der Kurs qualifiziert für koordinierende Datenschutzarbeit im Fachbereich – nicht nur für Awareness.
Abschlussprüfung mit optionalem personalisiertem Leistungszertifikat.
Für wen ist der Kurs gedacht?
- Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzansprechpartner in Fachbereichen
- Mitarbeitende, die den Datenschutzbeauftragten operativ unterstützen
- Projektverantwortliche, HR, IT, Einkauf, Operations oder Organisation
- Unternehmen, die Datenschutz nicht nur sensibilisieren, sondern strukturiert verankern wollen
Was Sie nach dem Kurs sicherer beherrschen
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Zusammenarbeit mit dem DSB
- Verzeichnis, Prozesse, Betroffenenrechte und Auftragsverarbeitung
- TOMs, risikobasierte Bewertung, Vorfälle und Spezialkontexte
Rollenklarheit
Datenschutzkoordinatoren unterstützen operativ – sie ersetzen den DSB nicht.
Prozesssicherheit
Betroffenenrechte, Vorfälle, Verzeichnis und Dienstleistersteuerung werden konkret trainiert.
Governance-Fokus
Art. 32, Art. 37–39 DSGVO, § 38 BDSG und die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich werden praxisnah verankert.
Dokumentierbar
Wissenschecks, Abschlussprüfung und optionales Leistungszertifikat schaffen Nachweisbarkeit.
So ist der Kurs aufgebaut
Die Kurslogik folgt bewusst der Tiefe der von Ihnen bereitgestellten Schulungsunterlagen: erst Grundsystematik, dann Governance, Prozesse, Rechte, TOMs, DSFA/Vorfälle und Spezialthemen.
Rolle & Systematik
Auftrag, Abgrenzung, Schnittstellenfunktion, Begriffe und operatives Rollenverständnis.
Grundlagen & Prinzipien
Rechtsgrundlagen, Datenschutzprinzipien, sensible Daten und Prüfmaßstäbe im Fachbereich.
Verantwortlicher, AV & VVT
Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter, Verzeichnis, Dienstleister und Dokumentation.
DSB & Governance
Art. 37–39 DSGVO, § 38 BDSG, Interessenkonflikte, Berichtslinie und DSK-Unterstützungsfunktion.
Betroffenenrechte
Anfragen erkennen, Prozesse strukturieren, Fristen und Zuständigkeiten beherrschbar machen.
TOMs & Risiko
Art. 32 DSGVO, Geeignetheit von Maßnahmen, Pseudonymisierung und Risikologik.
DSFA, Vorfälle & Awareness
Datenschutz-Folgenabschätzung, Vorfallsbearbeitung und operative Schulungsunterstützung.
Sozialdatenschutz & Spezialthemen
Sensible Fachkontexte, branchenspezifische Anforderungen und Transfer in die Praxis.
Warum dieser Kurs mehr ist als eine Mitarbeiterschulung
Dieser Kurs richtet sich nicht an allgemeine Awareness, sondern an Personen mit koordinierender Rolle. Deshalb steigen die Inhalte deutlich tiefer ein: Verantwortlichenstruktur, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte, TOMs, Vorfallsbewertung, DSFA und Governance werden nicht nur erwähnt, sondern prozessorientiert aufbereitet.
Der Kurs ist besonders geeignet, wenn Datenschutz im Unternehmen von einer Einzelrolle auf eine belastbare Organisationsstruktur erweitert werden soll.
Typische Einsatzfelder
- Datenschutzansprechpartner in HR, Vertrieb, Einkauf, IT oder Operations
- Begleitung neuer Tools, Fachverfahren oder Prozessänderungen
- Unterstützung bei Verzeichnis, Dienstleistern, TOM-Dokumentation und Vorfällen
- operative Verzahnung von Fachbereich und Datenschutzbeauftragtem
Was Sie nach dem Kurs leisten können
- Datenschutzrelevante Prozesse und Änderungen frühzeitig erkennen
- Fachbereichsinformationen für DSB, VVT, DSFA oder Vorfallbewertungen strukturiert aufbereiten
- Betroffenenrechte und interne Datenschutzprozesse organisatorisch unterstützen
- TOMs und Risikofaktoren fachbereichsbezogen plausibilisieren
- Datenschutz- und Awareness-Bedarfe im Unternehmen operativ verankern
Häufige Fragen
Ist der Datenschutzkoordinator gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die Rolle ist kein gesetzlicher Pflichttitel wie der Datenschutzbeauftragte. Sie ist aber organisatorisch äußerst sinnvoll, um Datenschutz im Fachbereich wirksam zu verankern.
Ersetzt der Kurs die Benennung eines Datenschutzbeauftragten?
Nein. Der Kurs qualifiziert für eine unterstützende, koordinierende Rolle. Die Benennungspflichten für einen Datenschutzbeauftragten richten sich nach DSGVO und BDSG.
Ist der Kurs auch für Unternehmen geeignet?
Ja. Besonders stark wirkt er als Rollenqualifikation für Fachbereiche mit regelmäßigem Datenschutzbezug.
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